Gemeinde Wangen

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Informationen für Neubürger unserer Gemeinde

Sie haben Wangen zu Ihrem neuen Wohnort gewählt.

Zur Anmeldung kommen Sie bitte persönlich innerhalb von zwei Wochen zum Einwohnermeldeamt im Rathaus, Zimmer 1. Bei Familien ist das Erscheinen mindestens eines volljährigen Familienangehörigen erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Ausweispapiere bzw. die aller Familienangehörigen (Personalausweis und ggf. Reisepass) mit, damit diese kostenlos mit Ihrer neuen Anschrift geändert werden.

Des Weiteren benötigen wir eine Wohnungsgeberbescheinigung, welche Sie von Ihrem Vermieter erhalten. Sollte dieser keinen Vordruck haben, können Sie das Formular hier runterladen.

 

Öffnungszeiten
Montag

08:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr*

*nach Vereinbarung

Dienstaggeschlossen
Mitwoch

09:00 - 12:00 Uhr

16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag09:00 - 13:00 Uhr
Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

 

 

Beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie weitere Informationen wie zum Beispiel über die Müllentsorgung im Landkreis Göppingen und den Bezug des Mitteilungsblattes.

Bei Ihrem Besuch im Rathaus können Hundehalter auch gleich Ihren Hund bei der Gemeindekasse im Zimmer 14 (1. OG) anmelden. Nach der geltenden Hundesteuersatzung ist die Haltung eines über drei Monate alten Hundes innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde unter Angabe der Hunderasse anzuzeigen.

Kraftfahrzeughalter sollten nicht vergessen, Ihre neue Adresse bei der Zulassungsstelle des Landratsamts Göppingen, Lorcher Straße 6, in den Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Wenn Sie von außerhalb des Landkreises Göppingen zuziehen, benötigen Sie auch neue Autokennzeichen.