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Informationen des Passamtes

 

 

Neuer Personalausweis

seit dem 1. November 2010

Weitere Informationen erhalten Sie über das Internetangebot des Bundesministeriums des Innern:
www.personalausweisportal.de

 

benötigte Unterlagen bei Antragstellung:

  • Alter Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • biometrisches Lichtbild 

Bei Beantragung bis zum 16. Lebensjahr ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich.

Bearbeitungsdauer:

  • ca. 2  Wochen

Gültigkeitsdauer:

  • vor dem 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Gebühren:

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 28,80 Euro
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro

Eine Gebührenbefreiung für unter 21-Jährige gibt es nicht mehr.

Weitere Gebührenregelungen:

  • Erstmaligen Ein - bzw. Ausschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • nächträgliches Einschalten: 6,-- Euro
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. bei Vergessen der PIN): 6,-- Euro
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: 6,-- Euro
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion (bei Wiederauffinden): 6,-- Euro


Vorläufiger Personalausweis:

  • kann in dringenden Fällen beantragt werden
  • Gültigkeitsdauer: drei Monate
  • Gebühr: 10,-- €
  • erforderlich: ein Lichtbild aus neuester Zeit

 

 

 

Reisepass

 

benötigte Unterlagen bei Antragstellung:

  • Alter Reisepass oder Personalausweis
  • biometrisches Lichtbild 

Bei Beantragung bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich.

Bearbeitungsdauer:

  • ca. 2 - 4 Wochen

Gültigkeitsdauer:

  • vor dem 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Gebühren:

  • vor dem 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
  • ab dem 24. Lebensjahr: 59,-- Euro

 

Vorläufiger Reisepass:

  • wird auf Antrag in dringenden Fällen ausgestellt
  • Gebühr: 26,-- €
  • biometrisches Lichtbild 

 

HINWEISE zu biometrietauglichen Lichtbildern finden Sie hier....

 

Kinderreisepass

 

benötigte Unterlagen bei Antragstellung:

  • Geburtsurkunde
  • Lichtbild (biometrietauglich)

Bei Beantragung ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich.

Es muss vorab ein Antrag auf dem Rathaus abgeholt werden.

Kinder ab 10. Lebensjahren müssen bei Antragstellung persönlich erscheinen.

Bearbeitungsdauer:

  • ca. 1 - 2 Tage

Gültigkeitsdauer:

  • 6 Jahre ab Antragstellung
  • längstens bis zum 12. Lebensjahr

Gebühren:

  • 13,- Euro / Verlängerung 6,- Euro

 

 

HINWEIS: Auskunft über die Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten und über den Link: www.auswaertiges-amt.de

 

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