Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.
Sie können auch vor dem 1. November 2010 vorzeitig noch einen alten Personalausweis beantragen.
Denn die Gebühren für den neuen Personalausweis werden relativ hoch ausfallen.
Neuerungen sind:
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Biometrisches Lichtbild
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Fingerabdrücke (freiwillig)
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Elektronischen Identitätsnachweis mit PIN (als „Internetausweis“, wird auf Wunsch ausgeschaltet)
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qualifizierte Signatur möglich (separat zu beantragen)
Auf dem Chip werden folgende Daten gespeichert (mit Verschlüsselung):
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Lichtbild
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Name, Anschrift, Geburtsdaten
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Ggf. Fingerabdruck
Das Auslesen der Daten ist nur mit Berechtigung (Behörden) oder Zustimmung des Ausweisinhabers möglich.
Voraussichtliche Gebühren:
unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 22,80 Euro
ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 28,80 Euro
Es gibt keine Gebührenbefreiung für den ersten Personalausweis.
