Auf Druck der Datenschutzaufsichtsbehörden hat Google den Betroffenen eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Verbreitung von Aufnahmen ihres Hauses, ihrer Wohnung, ihres Grundstückes, ihrer Person oder ihres Kraftfahrzeugs im Internet eingeräumt. Google hat gegenüber dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten zugesichert, Aufnahmen in Street View unkenntlich zu machen, gegen deren Wiedergabe Widerspruch eingelegt wurde. Dazu kann ein Musterschreiben verwendet werden. Vordrucke für Widersprüche gegen "Google Street View" erhalten Sie auf dem Rathaus. Zur Einlegung von Widersprüchen gegen die Veröffentlichung von Gebäuden und Grundstücksaufnahmen können Betroffene auch das von Google bereitgestellte Internet-Tool nutzen.
Quellen: Innenministerium Baden-Württemberg - Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich (www.bwl.de), Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) und hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com
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Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
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