Gemeinde Wangen

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Bodenrichtwerte für das Jahr 2022

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Gemeinde Wangen gibt gemäß der §§ 193 und 196  des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschuss-Verordnung) vom 11. Dezember 1989 die nachfolgenden Bodenrichtwerte für Wangen zum Stichtag 31.12.2021 bekannt.

 

Die Bodenrichtwerte finden Sie hier: Bodenrichtwerte 2022