Gemeinde Wangen

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Wangen geht den nächsten Schritt bei der innerörtlichen Entwicklung

Die Gemeinde Wangen hat in den vergangenen Jahren intensiv am Thema innerörtliche Entwicklung und der Neugestaltung der Ortsmitte gearbeitet. Die enge und gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Verwaltung wurde dabei von der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg GmbH professionell begleitet.

Anfang 2022 wurden dann die Weichen für einen nicht offenen Planungswettbewerb mit Ideenteil für den Neubau des Rathauses mit Bücherei und einer Neugestaltung des Routot-Platzes gestellt. Dieser Architektenwettbewerb wurde im Sommer diesen Jahres durchgeführt, bei dem schließlich 19 Büros teilgenommen und ihre Entwürfe für eine Neugestaltung des Quartiers um den jetzigen Routot-Platz und die Hauptstraße vorgelegt haben.

Am 11.11.2022 tagte das Preisgericht besteht aus Fachpreisrichtern (fachkundigen Architekten und Landschaftsarchitekten) sowie Sachpreisrichtern (Gemeinderat und BM Dutta).Das Büro MoRe Architekten aus Hamburg konnte sich mit einem gelungenen Entwurf durchsetzen, welcher eine moderne Architektur mit der notwendigen Funktionalität eines Rathauses mit ansprechender Bücherei und einem Bürgersaal und dem Charakter und Charme der Gemeinde Wangen verbunden hat.

Die Wettbewerbsbeiträge können ab dem 21.11.2022 im Rahmen einer Ausstellung im neuen Feuerwehrhaus der Gemeinde Wangen in der Hauptstraße 114 besichtigt werden.

Afshin Arabzadeh, Architekt und Vorsitzender des Preisgerichts unterstreicht nochmals, dass die Gemeinde Wangen einen sehr ansprechenden Entwurferhalten hat, der in seiner Qualität sehr hochwertig ist. Generell waren die Teilnehmer des Wettbewerbs und deren Entwürfe durchweg auf einem sehr hohen Niveau. Was wiederrum dazu führte, dass die Entscheidung für einen Sieger nicht leicht war, wie Troy Dutta, der Bürgermeister der Gemeinde, unterstreicht. Der Entwurf des Siegers zeigt aber deutlich eine Zukunftsperspektive für das gesamte Umfeld, die sich dann entwickeln und auch zu der gewünschten Belebung der Ortsmitte führen kann. Er ergänzt, dass die Umsetzung dieses für die Gemeinde wichtigen Projektes erst durch die Förderung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Landessanierungsprogrammes möglich wird. Das Landessanierungsprogramm ist ein wichtiger Beitrag, um den Gemeinden Investitionen in die Zukunft zu ermöglichen.

Die Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge kann vom 21.11 bis 26.11.2022 im neuen Feuerwehrhaus, Hauptstraße 114 in Wangen zu den folgenden Uhrzeiten besichtigt werden:

Montag, 21.11.2022               09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, 22.11.2022             13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 23.11.2022            09:30 – 12:00 Uhr und 16:00 – 19:00 Uhr
Donnerstag, 24.11.2022        13:00 – 20:00 Uhr
Freitag, 25.11.2022                09:00 – 11:00 und 18:00 – 20:00 Uhr
Samstag, 26.11.2022             09:30 – 12:00 Uhr

ELR für Oberwälden: Private Anträge sind erforderlich

Wie bereits berichtet, hat der Gemeinderat Anfang des Jahres beschlossen, dass sich die Gemeinde Wangen mit der Wangener Ortsmitte für das Landessanierungsprogramm (LSP) und mit Oberwälden für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bewerben soll. Während derzeit die Bewerbung für das LSP von den beauftragten Planungsbüros erstellt wird, sind für eine erfolgreiche ELR- Bewerbung private oder gewerbliche Maßnahmen erforderlich. Wer also als Bewohner oder Gewerbetreibender des Ortsteils eine (Sanierungs-) Maßnahme plant und von den Fördermitteln profitieren möchte, sollte sich schnellstmöglich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen.

INFO:
Die Gemeindeverwaltung bietet persönliche Beratungen an. Wer Interesse an einem solchen Gespräch hat, kann bei Matthias Lipp (07161 91418-28) oder BM Troy Dutta (07161 91418-16) einen Beratungstermin vereinbaren.

Auf der Homepage m-quadrat findet man die Entwürfe des Bestands- und des Analyseplans.

Die Seite des Regierungspräsidiums, mit den Unterlagen und Anträgen zum ELR, ist unter folgendem Link zu finden. Weiter zur Homepage

Gemeinde plant Antragstellung für Oberwälden

Der Gemeinderat der Gemeinde Wangen hatte Anfang des Jahres beschlossen, dass sich die Gemeinde mit der Wangener Ortsmitte für das Landessanierungsprogramm (LSP) und mit Oberwälden für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bewerben soll. Während die Bewerbung für das LSP aktuell erstellt wird, sind für eine erfolgreiche ELR- Bewerbung private oder gewerbliche Maßnahmen erforderlich. Um die interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Rahmenbedingungen, die Möglichkeiten und vor allem über die Förderkonditionen des Programms zu informieren, fand in der vergangenen Woche eine Bürgerinformation im Oberwälder Stuckschlössle statt.

Stadtplaner Manfred Mezger informierte die knapp 20 anwesenden Bürgerinnen und Bürger zunächst darüber, dass mit dem Förderprogramm die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen erhalten und fortentwickelt werden sollen. Förderleistungen können die Gemeinde, natürliche Personen, sowie juristische Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften beantragen. Zielsetzung des Förderprogramms sei die innerörtliche Entwicklung Oberwäldens, also eine Stärkung des Ortskerns, eine möglich Umnutzung bestehender Gebäude, die Reduzierung des Landschaftsverbrauchs im Außenbereichs und die Stärkung der ökologischen Komponente. Daher sei zunächst der Gebäudeleerstände und die Baulücken in einer Nutzungskonzeption erhoben worden.

Die wichtigste Voraussetzung für eine Antragstellung seien jedoch private oder gewerbliche Maßnahmen, die bereits bei der Antragstellung geplant sein sollten. Einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm kann ausschließlich die Gemeinde stellen. Der Aufnahmeantrag enthält eine Rangfolge (Prioritätenliste), wobei bei privat-gewerblichen Projekten die Abstimmung mit dem Investor notwendig ist (Durchführung, Unternehmensgröße, Zahl der Arbeitsplätze, etc.). Bei kommunalen Vorhaben betrage, so der Stadtplaner, der Regelfördersatz 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kommunale Vorhaben gilt eine Förderobergrenze von 750.000 Euro. Bei privaten Maßnahmen im Bereich „Wohnen“ beträgt die Förderung 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 40.000 Euro. Im Falle einer Umnutzung betrage der Fördersatz maximal 20.000 Euro. Private Maßnahmen der Grundversorgung können mit bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, private Maßnahmen im Bereich „Arbeiten“ mit bis zu 15 %.

Gemeindeentwicklungskonzeption "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung"

Die Gemeindeentwicklungskonzeption, die am 07. Oktober 2011 im Rahmen einer Bürgerinformation öffentlich vorgestellt wurde, ist ein wichtiges Arbeitspapier für die kommenden Jahre und Jahrzehnte, weil daraus konkrete Ziele und Maßnahmen abgeleitet werden. Mit dem Arbeitspapier sollen Antworten auf den demographischen Wandel gegeben, sowie die Gemeinde auf Dauer zukunftsfähig gemacht werden.

Gemeindeentwicklungskonzeption (5,637 MB)
Anlage 1 - Potentialplan (1,491 MB)
Anlage 2 - Strukturplan (1,694 MB)