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Info zur Heizkostenerstattung

Info zur Heizkostenerstattung

Für Haushalte, die in der Energiekrise mit Öl oder Pellets heizen, haben Bund und Länder finanzielle Hilfen beschlossen. So stehen in Baden-Württemberg laut Umweltministerium 235 Mio. € zur Verfügung. Die Haushalte können sich rückwirkend für 2022 bis zu 2.000 € rückerstatten lassen.

Anspruch hat im Land jede Person, die letztes Jahr im Vergleich zu 2021 doppelte Heizkosten für Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks zahlen musste. Da in Baden-Württemberg ein Drittel der Wohnungen Ölheizungen aufweist, können viele Menschen von diesem Härtefallfonds profitieren.

Die Rechnungen können nur über ein Online-Portal eingereicht werden, dass ab dem 8. Mai 2023 freigeschaltet ist. Anträge können bis 20. Oktober 2023 gestellt werden. 

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 80 Prozent des Betrages, der das Doppelte des jeweiligen Referenzpreises übersteigt. Der Referenzpreis für z. B. Heizöl liegt bei 0,71 €/Liter.  Die Mindesterstattung je Haushalt muss dabei 100 € betragen.

Nähere Informationen befinden sich auf der Homepage des Umweltministeriums unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/haertefallhilfen-fuer-privathaushalte