Innerörtliche Entwicklung

ELR für Oberwälden: Private Anträge sind erforderlich

Wie bereits berichtet, hat der Gemeinderat Anfang des Jahres beschlossen, dass sich die Gemeinde Wangen mit der Wangener Ortsmitte für das Landessanierungsprogramm (LSP) und mit Oberwälden für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bewerben soll. Während derzeit die Bewerbung für das LSP von den beauftragten Planungsbüros erstellt wird, sind für eine erfolgreiche ELR- Bewerbung private oder gewerbliche Maßnahmen erforderlich. Wer also als Bewohner oder Gewerbetreibender des Ortsteils eine (Sanierungs-) Maßnahme plant und von den Fördermitteln profitieren möchte, sollte sich schnellstmöglich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen.

INFO:
Die Gemeindeverwaltung bietet persönliche Beratungen an. Wer Interesse an einem solchen Gespräch hat, kann bei Matthias Lipp (07161 91418-28) oder BM Troy Dutta (07161 91418-16) einen Beratungstermin vereinbaren.

Auf der Homepage m-quadrat findet man die Entwürfe des Bestands- und des Analyseplans.

Die Seite des Regierungspräsidiums, mit den Unterlagen und Anträgen zum ELR, ist unter folgendem Link zu finden. Weiter zur Homepage

Gemeinde plant Antragstellung für Oberwälden

Der Gemeinderat der Gemeinde Wangen hatte Anfang des Jahres beschlossen, dass sich die Gemeinde mit der Wangener Ortsmitte für das Landessanierungsprogramm (LSP) und mit Oberwälden für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bewerben soll. Während die Bewerbung für das LSP aktuell erstellt wird, sind für eine erfolgreiche ELR- Bewerbung private oder gewerbliche Maßnahmen erforderlich. Um die interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Rahmenbedingungen, die Möglichkeiten und vor allem über die Förderkonditionen des Programms zu informieren, fand in der vergangenen Woche eine Bürgerinformation im Oberwälder Stuckschlössle statt.

Stadtplaner Manfred Mezger informierte die knapp 20 anwesenden Bürgerinnen und Bürger zunächst darüber, dass mit dem Förderprogramm die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen erhalten und fortentwickelt werden sollen. Förderleistungen können die Gemeinde, natürliche Personen, sowie juristische Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften beantragen. Zielsetzung des Förderprogramms sei die innerörtliche Entwicklung Oberwäldens, also eine Stärkung des Ortskerns, eine möglich Umnutzung bestehender Gebäude, die Reduzierung des Landschaftsverbrauchs im Außenbereichs und die Stärkung der ökologischen Komponente. Daher sei zunächst der Gebäudeleerstände und die Baulücken in einer Nutzungskonzeption erhoben worden.

Die wichtigste Voraussetzung für eine Antragstellung seien jedoch private oder gewerbliche Maßnahmen, die bereits bei der Antragstellung geplant sein sollten. Einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm kann ausschließlich die Gemeinde stellen. Der Aufnahmeantrag enthält eine Rangfolge (Prioritätenliste), wobei bei privat-gewerblichen Projekten die Abstimmung mit dem Investor notwendig ist (Durchführung, Unternehmensgröße, Zahl der Arbeitsplätze, etc.). Bei kommunalen Vorhaben betrage, so der Stadtplaner, der Regelfördersatz 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kommunale Vorhaben gilt eine Förderobergrenze von 750.000 Euro. Bei privaten Maßnahmen im Bereich „Wohnen“ beträgt die Förderung 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 40.000 Euro. Im Falle einer Umnutzung betrage der Fördersatz maximal 20.000 Euro. Private Maßnahmen der Grundversorgung können mit bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, private Maßnahmen im Bereich „Arbeiten“ mit bis zu 15 %.

Gemeindeentwicklungskonzeption "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung"

Die Gemeindeentwicklungskonzeption, die am 07. Oktober 2011 im Rahmen einer Bürgerinformation öffentlich vorgestellt wurde, ist ein wichtiges Arbeitspapier für die kommenden Jahre und Jahrzehnte, weil daraus konkrete Ziele und Maßnahmen abgeleitet werden. Mit dem Arbeitspapier sollen Antworten auf den demographischen Wandel gegeben, sowie die Gemeinde auf Dauer zukunftsfähig gemacht werden.

Gemeindeentwicklungskonzeption (5,637 MB)
Anlage 1 - Potentialplan (1,491 MB)
Anlage 2 - Strukturplan (1,694 MB)