Amtliche Bekanntmachungen
Auslegung B-Plan „Oberer Ortskern Oberwälden” vom 07.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026
Bebauungsplan „Oberer Ortskern Oberwälden” mit örtlichen Bauvorschriften
– Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
– Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung
– Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss am Bebauungsplan-Entwurf
Der Gemeinderat der Gemeinde Wangen hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Oberer Ortskern Oberwälden“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Dieser wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren auf die frühzeitige Beteiligung und Auslegung, auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und eine Umweltüberwachung, eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und auf eine zusammenfassende Erklärung verzichtet wird.
In der Gemeinderatssitzung am 23.04.2026 wurden die Bebauungsplanunterlagen, bestehend aus
a) dem zeichnerischen Teil im Maßstab 1: 1.000, Datum 09.04.2026, gefertigt von VTG Straub mbH,
b) dem Textteil und der Begründung, Datum 09.04.2026, gefertigt von VTG Straub mbH,
als Bebauungsplan-Entwurf beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Beteiligung und Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt ca. 7,97 ha. Dieser ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet und liegt innerhalb der Gemarkung Oberwälden. Er wird begrenzt von den Flurstücken Nr. 56/2 (Kirchstraße), 53, 38 (Brühl), 52, 69, 52/1, 52/2, 37, 36, 35, 35/1, 34, 33, 338, 329, 366, 365, 375 (Panoramaweg), 410, 411, 412, 413, 414, 398 (Albstraße), 434, 433, 432, 422, 93/5, 93/1, 92, 92/2, 84/2, 117, 110, 109, 103, 165, 75, 73/6, 60 und 56.
Die Flurstücke Nr. 53/1, 24, 269, 632 (Dobelweg), 93/3, 93 (Kirchstraße), 93/4, 91/2, 91/1, 85 (Gartenstraße), 86, 84, 73/1, 70, 67, 64 und 58 liegen teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des Planbereichs.
Die Flurstücke Nr. 50, 9/1 (Kirchstraße), 49, 49/1, 46, 40, 39, 28, 26, 27/1, 30/1, 30, 25, 9/5, 25/1, 9/6, 23/1, 23, 22/1, 22, 19, 9/7, 17/3, 17/2, 17, 14, 17/1, 16, 13/2 (Adelberger Weg), 409/1, 409/2, 409/3, 409, 408/3, 408/1, 408, 408/2, 408/4, 13/1, 13, 13/3, 9/2 (Kirchstraße), 9/8, 93/2, 93/18, 12/1, 11, 9/9, 11/1, 9/10, 9, 8, 12, 3, 7/1, 7, 6, 6/1, 5, 4, 4/1, 85/2, 85/1, 84, 2/2 (Schillerstraße), 73/7, 73/4, 73/5, 73/1, 73/2, 2/1 (Gartenstraße), 2/3, 1, 2, 9/3, 70/2, 68/1, 68, 70/1, 67/1, 64/1, 59, 62 und 58/1 liegen innerhalb des Geltungsbereichs.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus folgendem Lageplan:
Plan zum Geltungsbereich des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften „Oberer Ortskern Oberwälden“
Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Oberer Ortskern Oberwälden“ soll eine bedarfsorientierte Anpassung mit der Berücksichtigung des aktuellen Baubestands und der Entwicklung im Sinne der Wahrung des Dorfcharakters von Oberwälden regeln.
Innerhalb des Geltungsbereichs bestehen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen durch den 1905 in Kraft getretenen Ortsbauplan Oberwälden “. Die festgesetzten Baulinien im Ortsbauplan entsprechen nicht mehr der aktuellen Intention, den historischen Ortskern zu wahren und nach diesem Muster weiterzuentwickeln. Daher soll dieser nach heutigen Bedarfen mit dem Bebauungsplan „Oberer Ortskern Oberwälden“ geändert und ergänzt werden.
Im Flächennutzungsplan 2010 von Oberwälden sind die Flächen des Plangebiets zum Großteil als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen. Ein kleiner Teil im Südosten des Plangebiets ist der Nutzung „Wohnbaufläche“ zugeordnet. Im Bebauungsplan wird keine Art der baulichen Nutzung festgelegt. Die vorhandene Nutzung entspricht den Ausweisungen des Flächennutzungsplans. Mit der aktuellen Planung wird den Darstellungen im Flächennutzungsplan nur in einem kleinen Teilbereich widersprochen. Zukünftig sollen Teile der Flurstücke Nr. 85/1, 85/2, 84 und 86 als private Grünfläche ausgewiesen werden, die im FNP bisher als gemischte Baufläche gekennzeichnet sind. Die Flächen müssen im Zuge der Berichtigung angepasst werden.
Konkrete Vorhaben sind im Gebiet noch nicht geplant. Um Verbotstatbestände zu vermeiden, wurden entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung in den Textteil des Bebauungsplans übernommen. So dürfen Baufeldfreimachungen nur außerhalb der Brutzeit erfolgen und es sind entsprechende Untersuchungen zu Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen vor Umnutzung oder Abbruch von Gebäuden durchzuführen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus den o.g. Unterlagen Nr. a) bis b) kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
07.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026
über die Homepage der Gemeinde Wangen (http://www.gemeinde-wangen.de) bezogen werden.
Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen im Rathaus Wangen, Pfarrberg 2, 73117 Wangen, Zimmer 2, während der üblichen Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Zeitgleich werden die berührten Behörden und betroffenen sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB, sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Einwände, Anregungen und sonstige Hinweise können durch jedermann innerhalb der oben genannten Veröffentlichungsfrist elektronisch unter rathaus(@)gemeinde-wangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift unter der oben genannten Adresse abgegeben werden.
Die Internetadresse unter der die oben genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie die Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
gez. Mary-Ann Schröder,
Bürgermeisterin
Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans „Oberer Ortskern Oberwälden”
Textteil und Begründung des Bebauungsplans „Oberer Ortskern Oberwälden”
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wangen (Pdf-Datei, externer Link, neues Fenster), beschlossen:
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Wangen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 23. April 2026 mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 20.09.2019, zuletzt geändert mit Satzung vom 19. Januar 2024, beschlossen:
Artikel I
Änderung
§ 5 Absatz 2 Nummer 2.3 erhält folgende Fassung:
die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8 TVöD bzw. S8a TVöD SuE, Aushilfskräften, Verwaltungspraktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen, mit Ausnahme der Stellen von Leitungskräften;
Artikel II
Inkrafttreten
Diese 3. Änderungssatzung tritt zum 01. Mai 2026 in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Wangen, den 23. April 2026
Gez.
Mary-Ann-Schröder
Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Wangen mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die vom Gemeinderat am 22.01.2026 beschlossene und am 19.03.2026 geänderte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.01.2026 vorgelegt.
Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Göppingen mit Schrieben vom 27.02.2026 genehmigt.
Der Haushaltsplan 2026 wird auf der Internetseite der Gemeinde Wangen öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar:
Haushaltsplan 2026 (externer Link, neues Fenster, Pdf Datei, 24 MB)
Der Haushaltsplan steht auf der Seite Ortsrecht und Satzungen bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.
Hinweis: Hunde in der Gemeinde
Wir bitten alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in der Gemeinde Wangen folgende Informationen zu beachten:
- Informationen für Hundebesitzer
- Ärgernis Hundekot
