Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Wangen verfolgt das Ziel, neuen Wohnraum vorrangig innerhalb bestehender Siedlungsbereiche zu schaffen und damit eine weitere Flächeninanspruchnahme im Außenbereich möglichst zu vermeiden. Im Mittelpunkt steht daher die maßvolle Nachverdichtung bereits erschlossener Wohngebiete im Sinne des Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.

Anlass der Bebauungsplanänderung ist ein konkretes Vorhaben auf dem Grundstück Flst. Nr. 1667/1 an der Oberwälder Straße. Der bestehende Bebauungsplan „Morgen Steiniger Weg“ aus dem Jahr 1977 entspricht in Teilen nicht mehr den heutigen städtebaulichen und technischen Anforderungen. Zudem besteht auf dem Grundstück bislang ein Leitungsrecht für eine zwischenzeitlich stillgelegte Leitung, welches die bauliche Nutzung erheblich einschränkte und heute nicht mehr erforderlich ist.

Durch den Wegfall dieses Leitungsrechts kann das Grundstück städtebaulich sinnvoll weiterentwickelt und die bestehende Bebauung verträglich ergänzt werden. Die Gemeinde nutzt diese Gelegenheit, den Bebauungsplan punktuell zu aktualisieren und an die heutigen Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel der Planung ist es, die Voraussetzungen für eine verträgliche Nachverdichtung zu schaffen, eine bessere Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen und gleichzeitig den Charakter sowie die Wohnqualität des bestehenden Wohngebiets zu erhalten.

Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Da die zu erwartende maximal zulässige Grundfläche weit unterhalb des Schwellenwertes des § 13a BauGB liegt und die Planung die Umnutzung von Bestandsflächen und die Nachverdichtung des bestehenden Siedlungskörpers vorsieht, soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird somit gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 (3) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, ohne Umweltbericht nach § 2a sowie ohne Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, aufgestellt. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

Nach § 1a BauGB sind die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in die Abwägung einzustellen. Diese werden im gesamten Planungsprozess beachtet und es wird diesen stets ausreichend Rechnung getragen.

Das Bebauungsplanverfahren gewährleistet, dass private und öffentliche Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.

Der Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung vom 18.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Bestandsteil der Unterlagen ist auch die vorliegende artenschutzrechtliche Voruntersuchung (Habitat- Potential-Analyse vom 05.05.2026)

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen unter https://www.gemeinde-wangen.de/gemeinde/informatives/amtliche-bekanntmachungen sowie ergänzend unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Wangen, Pfarrberg 2, 73117 Wangen, Zimmer 2 öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse rathaus@gemeinde-wangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07161-91418-29 zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wangen, den 17.06.2026

gez.

Mary-Ann Schröder
Bürgermeisterin

Dokumente zum Herunterladen:

1783-BPl-Entwurf-BPlan-ZT-2026-05-21.pdf1783-Entwurf-BPlan-TT-2026-05-21.pdf1783-Artenschutz_HPA_2026-05-05.pdf1783-Entwurf-BPlan-BE-2026-05-21.pdf

Der zeichnerische Teil umfasst folgende Bereiche:


1. die Geltungsbereiche folgender rechtskräftiger Bebauungspläne. Das angegebene Datum bezieht sich auf den Tag des Inkrafttretens

1 Dölle, 30.06.1966

2 Eichbühl 1. Änderung, 01.02.1970

3 Eichbühl II, 15.10.1970

4 Eschenweg / Bühlweg, 08.11.1983

5 Finkenweg / Lerchenweg, 04.04.1968

6 Friedhof Oberwälden, 18.10.1978

7 Haieräcker I, 07.08.1991

8 Haieräcker II, 29.05.1991

9 Haieräcker III / Ost 1. Änderung, 16.12.2009

10 Kanzenbühl, 13.06.1984

11 Morgen-Kreuzbett, 28.02.1973

12 Morgen-Steiniger-Weg, 09.11.1977

12a) Morgen-Steiniger-Weg 1. Änderung,15.01.1979

12b) Morgen-Steiniger-Weg 2. Änderung,07.09.1988

13 Östlicher Ortsrand, 21.11.1989

14 Rechbergweg / Teckweg, 25.07.1973

15 Schurwaldstraße, 04.04.1968

16 Seefeld II, 25.10.1972

17 Sport- und Freizeitanlage, 30.07.1981

18 Steinigen, 24.10.1968

19 Steinigen 1. Änderung,31.05.1972, Deckblatt

20 Steinigen 2. Änderung und Erweiterung, 29.07.2009

21 Steinigen 3. Änderung und Erweiterung, 06.06.2018

22 Talstraße I, 15.10.1970

23 Talstraße II, 14.03.1968

24 Talstraße II 1. Änderung, 10.09.1970

25 Talstraße III, 26.09.2012

26 Talstraße IV, 29.06.2022

27 Wangerbach, 16.06.1969

28 Wiesenweg, 24.05.2005

29 Eselsmorgen, 30.04.2013

30 Breite Oberwälden, 30.11.2016

31 Breite Wangen, 30.06.2018

32 Bauhof Frühlingstraße, 10.05.2023

33 Gartenhausgebiet Schweintal, 21.12.1988

34 Baulinienplan "Wangerbach" vom 28.11.1958

35 Baulinienplan"Hanglich" vom 12.12.1930

36 Baulinien im Ortsbauplan der Gemeinde Wangen vom

10.08.1860,10.08.1866,14.06.1899, 10.08.1901


2. die Bereiche ohne Bebauungsplan im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 BauGB

Ziel, Zweck und Erfordernis der Planung

Im Laufe der Jahrzehnte wurden in den verschiedenen Baugebieten von Wangen und Oberwälden ganz unterschiedliche Festsetzungen zu Einfriedigungen (Zäune und Hecken) getroffen. Besonders stechen die 70er Jahre hervor, in denen sehr restriktive Zaunformen (Holzscherenzaun) und Zaunhöhen (1 Meter) vorgegeben wurden. In der Praxis werden diese Regelungen häufig verletzt, weil sie schlicht nicht mehr zeitgemäß sind. In der Satzung können die zulässigen Höhen und Materialien nun einheitlich festgesetzt werden. Diese Vereinheitlichung dient der rechtlichen Gleichbehandlung im ganzen Ort.

Durch die Novellierung der LBO sind zudem Regelungen zu Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedigungen nur noch zulässig, wenn Sie eine Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen. Alle entgegenstehenden Regelungen in bestehenden örtlichen Bauvorschriften als Teil von Bebauungsplänen sind (auch rückwirkend) unwirksam. Heilungsmöglichkeit ist eine Einfriedungssatzung als örtliche Bauvorschrift, in der eine entsprechende Nutzung ermöglicht wird.

Zudem sollen mit der Satzung bestimmte nicht standortgerechte Gehölze (z.B. Thuja und Kirschlorbeer) zukünftig nicht mehr zugelassen werden.

Vereinfachtes Verfahren nach § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 13 BauGB

Da die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren vorliegen, entfallen die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Zudem wird auf die Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), den Umweltbericht (§ 2a BauGB), die Angabe verfügbarer umweltbezogener Informationen (§ 3 Abs. 2 Satz. 4 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung (§ 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB) verzichtet. § 4c BauGB (Überwachung) findet keine Anwendung.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 74 LBO i.V,m. § 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf der Einfriedungssatzung bestehend aus dem zeichnerischen Teil vom

23.04.2026 sowie Textteil und Begründung vom 21.05.2026, sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom

11.06.2026 bis einschließlich 13.07.2026 (Veröffentlichungsfrist)

im Internet veröffentlicht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Wangen unter „Amtliche Bekanntmachungen“ (https://www.gemeinde-wangen.de/gemeinde/informatives/amtliche-bekanntmachungen) eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse des Rathauses übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der üblichen Dienstzeiten) abgegeben werden. Sollte eine persönliche Information oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um Terminvereinbarung unter 07161/91418-29 gebeten.

Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen im Rathaus Wangen, Pfarrberg 2, 73117 Wangen, Zimmer 2, während der üblichen Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Zeitgleich werden die berührten Behörden und betroffenen sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gez.

Mary-Ann Schröder
Bürgermeisterin

Dokumente zum Herunterladen:

Veröffentlichung des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Satzung über die Zulässigkeit von Einfriedungen (Einfriedungssatzung) der Gemeinde Wangen (Pdf, externer Link, neues Fenster)

Entwurf der Begründung (Pdf, externer LInk, neues Fenster)

Entwurf Textteil Einfriedungssatzung (Pdf, externer Link, neues Fenster)

Entwurf zeichnerischer Teil Einfriedungssatzung (Pdf, externer Link, neues Fenster)

Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wangen (Pdf-Datei, externer Link, neues Fenster), beschlossen:

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

der Gemeinde Wangen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 23. April 2026 mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 20.09.2019, zuletzt geändert mit Satzung vom 19. Januar 2024, beschlossen:

Artikel I
Änderung

§ 5 Absatz 2 Nummer 2.3 erhält folgende Fassung:

die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 8 TVöD bzw. S8a TVöD SuE, Aushilfskräften, Verwaltungspraktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen, mit Ausnahme der Stellen von Leitungskräften;

Artikel II
Inkrafttreten

Diese 3. Änderungssatzung tritt zum 01. Mai 2026 in Kraft.

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.


Ausgefertigt!

Wangen, den 23. April 2026

Gez.

Mary-Ann-Schröder

Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Wangen mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die vom Gemeinderat am 22.01.2026 beschlossene und am 19.03.2026 geänderte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.01.2026 vorgelegt.
Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Göppingen mit Schrieben vom 27.02.2026 genehmigt.

Der Haushaltsplan 2026 wird auf der Internetseite der Gemeinde Wangen öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar:

Haushaltsplan 2026 (externer Link, neues Fenster, Pdf Datei, 24 MB)

Der Haushaltsplan steht auf der Seite Ortsrecht und Satzungen bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.

Hinweis: Hunde in der Gemeinde

Wir bitten alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in der Gemeinde Wangen folgende Informationen zu beachten:
- Informationen für Hundebesitzer
- Ärgernis Hundekot